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cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen

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Verpackungsgruppen

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Das ADR schreibt in Abhängigkeit zur Gefährlichkeit eines Stoffs Kriterien für dessen Verpackung vor. Diese werden in drei verschiedene sogenannte Verpackungsgruppen eingeteilt:

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Ein Gefahrstoff kann auch in eine höherwertige Verpackung verpackt werden; erfordert ein Gefahrstoff eine Verpackung der Verpackungsgruppe II kann er also auch in eine Verpackung eingepackt werden die den Anforderungen der Verpackungsgruppe I gerecht wird.

Quellenangabe

  • FwDV 500, Stand 2012

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cbrn/allgemein/kennzeichnung/verpackungsgruppen.1381777163.txt.gz · Zuletzt geändert: 14.10.2013 18:59 von christoph_ziehr