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Alle Personen, Einsatzkräfte und Gerätschaften, die sich in Bereichen der biologischen Gefahrengruppe II B und III B aufgehalten bzw. eingesetzt worden sind, gelten als kontaminiert, solange nicht entsprechend desinfiziert wurde oder eine fachkundige Person eine Kontamination mit B-Gefahrstoffen mit Sicherheit ausschließen kann.
Die Tabelle wurde dem Werk Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz (S. 639) entnommen (siehe Quellenangabe).
Desinfektion mit PES | Konzentration in % | Einwirkzeit in min |
---|---|---|
Flächendesinfektion | 1,0 | 30 |
Schutzanzüge | 1,0 | 5 |
Hände und Haut | 0,2 | 2 x 1 |
Abwasser nach dem Vorfluter | 0,4 | 30 |
Raumdesinfektion | 2,0 (davon 2,5 ml/m³) | 120 |
Wäsche | 0,5 | 4 |
Neutralisation bakterieller Toxine | 0,2 | 1 |
Instrumentendesinfektion | 0,35 | 60 |
Nasssterilisation | 0,2 | 60 |
Gassterilisation | 40 | 420* |
* mit Anfangsvakuum mmHg : 20, 45 Minuten
Die angegebenen Werte enthalten meist Sicherheitsreserven und dienen als Orientierungshilfe, falls keine genaueren Angaben verfügbar sind.
Peressigsäure, PES
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