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cbrn:allgemein:atf

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Analytische Task Force (ATF)

Die Analytische Task Force ist in erster Linie für die Analyse von unbekannten Stoffen zuständig. Wird Unterstützung bei der Bewältigung eines Stoffaustritts von einem (bekannten) Stoff benötigt, sollte eher TUIS angefordert werden.

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Die ATF bietet der Einsatzleitung vor Ort folgende Leistungen:

  • Beratung der Einsatzleitung bei CBRN-Lagen
  • Detektion und Identifikation chemischer Substanzen
  • Qualifizierte Probenahme, bzw. fachliche Begleitung der Probenahme
  • (Präventive) Überwachung großer Areale mittels Fernerkundung
  • Situationsbewertung und Prognose der Lageentwicklung (z.B. Zugrichtung von Gefahrstoffwolken)
  • Empfehlung geeigneter Einsatzmaßnahmen

Schwerpunkt ist die Analytik. Infrastruktur muss an der Einsatzstelle bereitgestellt werden, diese bringt die ATF nicht selbst mit!

Die ATF ist wie ein Fachberater zu sehen, die Entscheidungsgewalt und -verantwortung liegt weiterhin beim Einsatzleiter.

Derzeitige technische Ausstattung

  • Gaschromatograph/Massenspektrometer (GC/MS) zum Erkennen von ca. 160.000 Substanzen
  • ATR-FT-Infrarotspektrometer für Feststoffe und Flüssigkeiten zum Erkennen von ca. 4.000 Substanzen
  • Gefahrstoffdetektorarray, bestehend u.a. aus einem Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) und einem Photoionisationsdetektor (PID). Erkennung von Verteilungen gasförmiger Gefahrstoffe möglich.
  • FT-Infrarot-Fernerkundungsgerät zur Nachverfolgung von Gefahrstoffwolken auf eine Entfernung von bis zu 5 km.

Mehr zu den einzelnen Geräten in der verlinkten Broschüre.

Anforderung der ATF

GMLZ: Gemeinsames Melde- und Lagezentrum (Link siehe unten)

Land Autorisierte Stelle Anforderungsweg (Stand 19.7.2010)
Baden-Württemberg* Jede / r Einsatzleiter / in Einsatzleitung → GMLZ
Bayern* Leitstelle BF München Einsatzleitung → Leitstelle BF München → GMLZ
Berlin* Polizeipräsident Berlin (PPr St LZ) Einsatzleitung → PPr St LZ → GMLZ
Brandenburg Lagenzentrum Brand- und Katastrophenschutz (LZBK) Einsatzleitung → LZBK → GMLZ
Bremen Feuerwehr- und Rettungsleitstelle der Feuerwehr Bremen Einsatzleitung → Leitstelle BF Bremen → GMLZ
Hamburg* Rettungsleitstelle der Feuerwehr Einsatzleitung → Leitstelle BF Hamburg → GMLZ
Hessen Lagezentrum im Ministerium des Innern und für Sport (LZ HMDIS) Einsatzleitung → LZ HMDIS → GMLZ
Mecklenburg-Vorpommern LZ der Landesregierung Einsatzleitung → LZ Landesregierung → GMLZ
Niedersachsen Jede / r Einsatzleiter / in Einsatzleitung → Polizeidirektionen als zuständige KatS-Behörden in Niedersachsen → GMLZ
Nordrhein-Westfalen* LZ MI NRW Einsatzleitung → eigene Leitstelle → Einsatzleitstelle BF Dortmund bzw. BF Köln → LZ MI NRW → GMLZ
Rheinland-Pfalz Ansprechstelle Katastrophenschutz der ADD Einsatzleitung → Ansprechstelle KatS der ADD → GMLZ
Saarland Haupteinsatzzentrale der BF Saarbrücken Einsatzleitung → Haupteinsatzzentrale BF Saarbrücken → GMLZ
Sachsen Verwaltungsstab im SMI Einsatzleitung → VwS Landkreis / kreisfr. Stadt → VwS Landesdirektion → VerwS Freistaat Sachsen → GMLZ
Sachsen-Anhalt* LZ im Ministerium des Innern LSA Einsatzleitung → LZ im MI LSA → GMLZ
Schleswig-Holstein Lage- und Führungszentrum des Innenministeriums (LFZ-IM) Einsatzleitung → LFZ-IM → GMLZ
Thüringen LZ der Thüringer Landesregierung Einsatzleitung → LZ Landesregierung Thüringen → GMLZ

* Weiterleitung der Anforderung über das GMLZ nur wenn die ATF im eigenen Land nicht verfügbar ist. Andernfalls gelten die landesinternen Alarmierungswege.

Kontaktdaten/Ansprechpartner

Kontakt GMLZ

Direkter Kontakt nur wenn ATF vom Einsatzleiter direkt angefordert werden kann! Ansonsten Anforderung über den in der Tabelle genannten Weg!

Telefonisch: +49 (0) 228 99550 2199 unter Angaben der Kontaktdetails der Ansprechstelle vor Ort sowie kurzer Beschreibung des Schadensszenarios

per Fax: +49 (0) 228 99550 2189 unter Nutzung des Faxvordruckes „Anforderung einer ATF über das GMLZ“

Quellenangabe

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cbrn/allgemein/atf.1392670522.txt.gz · Zuletzt geändert: 17.02.2014 21:55 von christoph_ziehr