Einsatzleiterwiki

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cbrn:allgemein:atf

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cbrn:allgemein:atf [17.02.2014 21:55]
christoph_ziehr
cbrn:allgemein:atf [05.06.2022 21:09]
christoph_ziehr
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 ====== Analytische Task Force (ATF) ====== ====== Analytische Task Force (ATF) ======
  
-Die Analytische Task Force ist in erster Linie für die Analyse von unbekannten Stoffen zuständig. Wird Unterstützung bei der Bewältigung eines Stoffaustritts von einem (bekannten) Stoff benötigt, sollte eher [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|TUIS]] angefordert werden.+Die Analytische Task Force ist in erster Linie für die Analyse von unbekannten Stoffen zuständig. Wird Unterstützung bei der Bewältigung eines Stoffaustritts von einem (bekannten) Stoff benötigt, sollte eher [[:cbrn:allgemein:tuis|]] angefordert werden.
  
 ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise =====
  
 Die ATF bietet der Einsatzleitung vor Ort folgende Leistungen: Die ATF bietet der Einsatzleitung vor Ort folgende Leistungen:
 +
   * Beratung der Einsatzleitung bei CBRN-Lagen   * Beratung der Einsatzleitung bei CBRN-Lagen
   * Detektion und Identifikation chemischer Substanzen   * Detektion und Identifikation chemischer Substanzen
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   * Empfehlung geeigneter Einsatzmaßnahmen   * Empfehlung geeigneter Einsatzmaßnahmen
  
-Schwerpunkt ist die Analytik. Infrastruktur muss an der Einsatzstelle bereitgestellt werden, diese bringt die ATF nicht selbst mit!+Schwerpunkte sind: Fachberatung (incl. medizinischer Fachberatung), die Aufbereitung von Proben unbekannter Zusammensetzung und die Analytik von Proben unbekannter Zusammensetzung. Infrastruktur muss an der Einsatzstelle bereitgestellt werden, diese bringt die ATF nicht selbst mit!
  
 Die ATF ist wie ein Fachberater zu sehen, die Entscheidungsgewalt und -verantwortung liegt weiterhin beim Einsatzleiter. Die ATF ist wie ein Fachberater zu sehen, die Entscheidungsgewalt und -verantwortung liegt weiterhin beim Einsatzleiter.
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   * Gaschromatograph/Massenspektrometer (GC/MS) zum Erkennen von ca. 160.000 Substanzen   * Gaschromatograph/Massenspektrometer (GC/MS) zum Erkennen von ca. 160.000 Substanzen
-  * ATR-FT-Infrarotspektrometer für Feststoffe und Flüssigkeiten zum Erkennen von ca. 4.000 Substanzen +  * ATR-FT-Infrarotspektrometer für Feststoffe und Flüssigkeiten zum Erkennen von ca. 8.000 Substanzen 
-  * Gefahrstoffdetektorarray, bestehend u.a. aus einem Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) und einem Photoionisationsdetektor (PID). Erkennung von Verteilungen gasförmiger Gefahrstoffe möglich. +  * FT-Infrarot-Fernerkundungsgerät zur Detektion und Nachverfolgung von Gefahrstoffwolken auf eine Entfernung von bis zu 5 km 
-  * FT-Infrarot-Fernerkundungsgerät zur Nachverfolgung von Gefahrstoffwolken auf eine Entfernung von bis zu 5 km.+  * Raman-Spektrometer für Feststoffe und Flüssigkeiten zum Erkennen von ca4000 Substanzen 
 +  * FT-Infrarotspektrometer für Gase und Dämpfe zum Erkennen und Messen von ca. 400 Substanzen (nicht bei allen Standorten vorhanden) 
 +  * Flammenspektrometer insb. zur Detektion von chemischen Kampfstoffen incl. der Nowitschok-Kampfstoffe 
 +  * Röntgenfluoreszensanalysator zur Elementaranalyse insb. zur Detektion von Schwermetallen in Feststoffen und Flüssigkeiten 
 +  * Gamma-Spektrometer zur Identifikation von bis zu 100 unterschiedlichen Isotopen 
 +  * Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) (analog zu den ABC-Erkundungsfahrzeugen des Bundes) 
 +  * Photoionisationsdetektor (PID) (analog zu den ABC-Erkundungsfahrzeugen des Bundes)
  
 Mehr zu den einzelnen Geräten in der verlinkten Broschüre. Mehr zu den einzelnen Geräten in der verlinkten Broschüre.
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 ==== Anforderung der ATF ==== ==== Anforderung der ATF ====
  
-GMLZ: Gemeinsames Melde- und Lagezentrum (Link siehe unten) +GMLZ: Gemeinsames Melde- und Lagezentrum (Link siehe unten)
  
-^ Land                   ^ Autorisierte Stelle                                            ^ Anforderungsweg (Stand 19.7.2010) ^ +^Land  ^Autorisierte Stelle  ^Anforderungsweg (Stand 19.7.2010)| 
-| Baden-Württemberg*     | Jede / r Einsatzleiter / in                                    | Einsatzleitung -> GMLZ | +|Baden-Württemberg*  |Jede / r Einsatzleiter / in  |Einsatzleitung → GMLZ| 
-| Bayern*                | Leitstelle BF München                                          | Einsatzleitung -> Leitstelle BF München -> GMLZ | +|Bayern*  |Leitstelle BF München  |Einsatzleitung → Leitstelle BF München → GMLZ| 
-| Berlin*                | Polizeipräsident Berlin (PPr St LZ)                            | Einsatzleitung -> PPr St LZ -> GMLZ | +|Berlin*  |Polizeipräsident Berlin (PPr St LZ)  |Einsatzleitung → PPr St LZ → GMLZ| 
-| Brandenburg            | Lagenzentrum Brand- und Katastrophenschutz (LZBK)              | Einsatzleitung -> LZBK -> GMLZ | +|Brandenburg  |Lagenzentrum Brand- und Katastrophenschutz (LZBK)  |Einsatzleitung → LZBK → GMLZ| 
-| Bremen                 | Feuerwehr- und Rettungsleitstelle der Feuerwehr Bremen         | Einsatzleitung -> Leitstelle BF Bremen -> GMLZ | +|Bremen  |Feuerwehr- und Rettungsleitstelle der Feuerwehr Bremen  |Einsatzleitung → Leitstelle BF Bremen → GMLZ| 
-| Hamburg*               | Rettungsleitstelle der Feuerwehr                               | Einsatzleitung -> Leitstelle BF Hamburg -> GMLZ | +|Hamburg*  |Rettungsleitstelle der Feuerwehr  |Einsatzleitung → Leitstelle BF Hamburg → GMLZ| 
-| Hessen                 | Lagezentrum im Ministerium des Innern und für Sport (LZ HMDIS) | Einsatzleitung -> LZ HMDIS -> GMLZ | +|Hessen  |Lagezentrum im Ministerium des Innern und für Sport (LZ HMDIS)|Einsatzleitung → LZ HMDIS → GMLZ| 
-| Mecklenburg-Vorpommern | LZ der Landesregierung                                         | Einsatzleitung -> LZ Landesregierung -> GMLZ | +|Mecklenburg-Vorpommern|LZ der Landesregierung  |Einsatzleitung → LZ Landesregierung → GMLZ| 
-| Niedersachsen          | Jede / r Einsatzleiter / in                                    | Einsatzleitung -> Polizeidirektionen als zuständige KatS-Behörden in Niedersachsen -> GMLZ | +|Niedersachsen  |Jede / r Einsatzleiter / in  |Einsatzleitung → Polizeidirektionen als zuständige KatS-Behörden in Niedersachsen → GMLZ| 
-| Nordrhein-Westfalen*   | LZ MI NRW                                                      | Einsatzleitung -> eigene Leitstelle -> Einsatzleitstelle BF Dortmund bzw. BF Köln -> LZ MI NRW -> GMLZ | +|Nordrhein-Westfalen*  |LZ MI NRW  |Einsatzleitung → eigene Leitstelle → Einsatzleitstelle BF Dortmund, BF Essen bzw. BF Köln → LZ MI NRW → GMLZ| 
-| Rheinland-Pfalz        | Ansprechstelle Katastrophenschutz der ADD                      | Einsatzleitung -> Ansprechstelle KatS der ADD -> GMLZ | +|Rheinland-Pfalz  |Ansprechstelle Katastrophenschutz der ADD  |Einsatzleitung → Ansprechstelle KatS der ADD → GMLZ| 
-| Saarland               | Haupteinsatzzentrale der BF Saarbrücken                        | Einsatzleitung -> Haupteinsatzzentrale BF Saarbrücken -> GMLZ | +|Saarland  |Haupteinsatzzentrale der BF Saarbrücken  |Einsatzleitung → Haupteinsatzzentrale BF Saarbrücken → GMLZ| 
-| Sachsen                | Verwaltungsstab im SMI                                         | Einsatzleitung -> VwS Landkreis / kreisfr. Stadt -> VwS Landesdirektion -> VerwS Freistaat Sachsen -> GMLZ | +|Sachsen  |Verwaltungsstab im SMI  |Einsatzleitung → VwS Landkreis / kreisfr. Stadt → VwS Landesdirektion → VerwS Freistaat Sachsen → GMLZ| 
-| Sachsen-Anhalt*        | LZ im Ministerium des Innern LSA                               | Einsatzleitung -> LZ im MI LSA -> GMLZ | +|Sachsen-Anhalt*  |LZ im Ministerium des Innern LSA  |Einsatzleitung → LZ im MI LSA → GMLZ| 
-| Schleswig-Holstein     | Lage- und Führungszentrum des Innenministeriums (LFZ-IM)       | Einsatzleitung -> LFZ-IM -> GMLZ | +|Schleswig-Holstein  |Lage- und Führungszentrum des Innenministeriums (LFZ-IM)  |Einsatzleitung → LFZ-IM → GMLZ| 
-| Thüringen              | LZ der Thüringer Landesregierung                               | Einsatzleitung -> LZ Landesregierung Thüringen -> GMLZ |+|Thüringen  |LZ der Thüringer Landesregierung  |Einsatzleitung → LZ Landesregierung Thüringen → GMLZ|
  
 * Weiterleitung der Anforderung über das GMLZ nur wenn die ATF im eigenen Land nicht verfügbar ist. Andernfalls gelten die landesinternen Alarmierungswege. * Weiterleitung der Anforderung über das GMLZ nur wenn die ATF im eigenen Land nicht verfügbar ist. Andernfalls gelten die landesinternen Alarmierungswege.
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 ===== Weblinks ===== ===== Weblinks =====
  
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 Telefonisch: +49 (0) 228 99550 2199 unter Angaben der Kontaktdetails der Ansprechstelle vor Ort sowie kurzer Beschreibung des Schadensszenarios Telefonisch: +49 (0) 228 99550 2199 unter Angaben der Kontaktdetails der Ansprechstelle vor Ort sowie kurzer Beschreibung des Schadensszenarios
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-per Fax: +49 (0) 228 99550 2189 unter Nutzung des Faxvordruckes [[http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/ATF_Faxformular.pdf?__blob=publicationFile|„Anforderung einer ATF über das GMLZ“]] 
  
 ===== Quellenangabe ===== ===== Quellenangabe =====
  
-  * [[http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/ATF.pdf?__blob=publicationFile|Broschüre "Die Analytische Task Force (ATF): Informationen zu Leistungsspektrum und Anforderungswegen]] des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe+  * Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  
-===== Stichwörter ===== 
  
cbrn/allgemein/atf.txt · Zuletzt geändert: 05.06.2022 21:09 von christoph_ziehr