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Unfälle beim Transport von radioaktiven Stoffen - Taschenkarte BfS
Quellenangabe
Stichwörter
Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 2
UNFÄLLE BEIM TRANSPORT VON RADIOAKTIVEN STOFFEN Radioaktive Stoffe werden auf unterschiedlichen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Flugzeug, Schiff) transportiert. Der Transport erfolgt in Behältern, die eine Abschirmung enthalten. Die Behälter und Fahrzeuge sind entsprechend gekennzeichnet, der Fahrer ist geschult.
Was sind die Gefahren? Es kann zu einer äußeren Exposition von Personen kommen Radioaktive Stoffe können in den Körper gelangen Radioaktive Stoffe können durch eine Beschädigung des Transportbehälters in die Umwelt gelangen Bei Unfall mit Feuer oder Explosion: Verbreitung von radioaktiv kontaminiertem Staub in der Umwelt, kontaminierte Oberflächen, Einatmen von radioaktiven Stoffen
Was erwartet mich als Einsatzkraft? Austritt von radioaktiven Stoffen aus dem Transportbehälter, Kontamination meist auf das unmittelbare Umfeld des Unfallortes beschränkt (Ausnahme: Feuer oder Explosion) Durch den Unfall betroffene Personen können kontaminiert sein Evtl. durch radioaktive Stoffe kontaminierte Wunden. Ersteintreffende Einsatzkräfte: Vorliegen einer radioaktiven Kontamination möglicherweise noch nicht bekannt Das genaue Ausmaß der Kontamination zu ermitteln, braucht Zeit Unsicherheit: Vorliegen radioaktiver Stoffe, die mit vorhandenen Messgeräten nicht nachgewiesen werden können
Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz
Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Kontrolle Beförderungspapiere (Information zu radioaktiven Stoffen) Gefahrenbereich absperren: wenn die Dosisleistung größer ist als 25 Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) oder Kontamination vermutet wird Bei Feuer oder Explosion: Aufenthalts-/Bereitstellungsbereiche für Einsatzkräfte gegen die Windrichtung vom Unfallort festlegen Hinzuziehen von Fach- bzw. Spezialkräften für den Strahlenschutz (z. B. für die Bergung des radioaktiven Stoffs/Quelle, Dekontamination) Rettung von verunfallten Personen aus dem Gefahrenbereich unter Schutzkleidung soweit möglich (Selbstschutz hat Vorrang) Tragen von Schutzausrüstung im Gefahrenbereich Gefahrenbereich nur über eine Schleuse nach Kontaminationsmessung und ggf. Dekontamination verlassen Im Gefahrenbereich nicht essen, trinken, rauchen; keine Kosmetika Strahlenquellen oder möglicherweise kontaminierte Gegenstände nicht berühren / bewegen / öffnen / transportieren Zeitkritische und lebensbedrohende Verletzungen: Person unverzüglich an Arzt oder Ärztin oder Rettungsdienst übergeben (lebensrettende Maßnahmen haben absolute Priorität) Verletzung/gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Lebensgefahr: Kontamination der Person kontrollieren, kontaminierte Kleidung soweit möglich entfernen, ggf. verbleibende kontaminierte Stellen mit geeigneten Materialien bedecken. Danach Person an medizinisches Personal oder Rettungsdienst übergeben. Kontaminierte Wunden unverzüglich spülen und ärztlich behandeln lassen Aufenthalt im Gefahrenbereich minimieren und schriftlich dokumentieren Nach einem Einsatz: Wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenexposition nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin

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