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Verpackungsgruppen
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Das ADR schreibt in Abhängigkeit zur Gefährlichkeit eines Stoffs Kriterien für dessen Verpackung vor. Diese werden in drei verschiedene sogenannte Verpackungsgruppen eingeteilt:
- Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Ein Gefahrstoff kann auch in eine höherwertige Verpackung verpackt werden; erfordert ein Gefahrstoff eine Verpackung der Verpackungsgruppe II kann er also auch in eine Verpackung eingepackt werden die den Anforderungen der Verpackungsgruppe I gerecht wird.
Quellenangabe
- FwDV 500, Stand 2012
Diskussion