brand:ubahn
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U-Bahn-Brand
zu treffende Maßnahmen
- Kontakt mit Bahnpersonal herstellen, Zusammenarbeit mit Notfallmanager
- Bahnverkehr einstellen lassen, ggf. Freischalten/Kurzschließen der Fahrstromversorgung (soweit vorgesehen und durch die Feuerwehr möglich)
- (Tunnel-) Beleuchtung einschalten lassen, evtl. eigene Beleuchtung aufbauen
- Räumung/Absperrung des Bahnhofs durch Polizei
- ggf. Objektfunkanlage einschalten
- Lage der nächstgelegenen Notausstiege erkunden und auf geflüchtete Personen kontrollieren
- ggf. MANV vorbereiten
- Belüften und Entrauchen, benachbarte Bahnhöfe auf Rauchausbreitung kontrollieren
- auf Presseanfragen vorbereiten
- Einsatzabschnitte bilden, z.B.
- Ereignisort
- Verletztenversorgung
- Entrauchung
besondere Gefahren
- viele Betroffene
- Bahnverkehr und Fahrspannung
- Weichenbewegungen ggf. auch bei eingestelltem Zugverkehr und abgeschalteter Fahrspannung möglich
- (nicht vorhersagbare) Rauchausbreitung
- ggf. lange Anmarschwege unter Atemschutz
- schlechte Funkverbindung
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Neben der eigentlichen Brandbekämpfung (des U-Bahn-Zuges) auch die Tunnelwände kühlen
- Der Abstand zwischen Notausgängen darf max. 300m betragen, diese sind im Tunnel durch blaues Licht gekennzeichnet
- Leichtverletzte werden eigenständig die umliegenden Krankenhäuser aufsuchen und diese „blockieren“. Potentiell betroffene Krankenhäuser frühzeitig informieren!
Quellenangabe
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
- Notausgänge nach §30 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, gültig für alle deutschen Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen (ausgenommen sind Bergbahnen und Seilbahnen), geregelt in §4 Personenbeförderungsgesetz
Stichwörter
Hochbahn, Straßenbahn, Untergrundbahn
brand/ubahn.1505144646.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.09.2017 17:44 von christoph_ziehr
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