allgemeine_hilfe:person_droht_mit_sprung
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Person droht mit Sprung
zu treffende Maßnahmen
- Anfahrt ohne Sondersignal
- Zusammenarbeit mit Polizei
- Ansprechen der Person
- Zugang über Gebäude, Drehleiter, etc.
- Vertrauten Mensch der gefährdeten Person zur E-Stelle holen
- Fachberater konsultieren (Arzt, Psychologen, Geistlicher)
- Absperren
- Schutz der eigenen Einsatzkräfte
- Räumung des Gefahrenbereichs
- Vorsicht Waffengebrauch
- Sprungrettungsgeräte ohne Haltemannschaft nutzen
G E D U L D !
Quellenangabe
- Einsatzleiterhandbuch BF Kaiserslautern
Stichwörter
Suizid, Selbstmord, Person droht zu springen
allgemeine_hilfe/person_droht_mit_sprung.1318337882.txt.gz · Zuletzt geändert: 21.01.2012 14:56 (Externe Bearbeitung)
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