bei überschwemmten Kellern, insbesondere wenn der Keller nicht für Wohn- oder geschäftliche Zwecke verwendet wird, sind Stromleitungen in der Regel nicht weiter herunter als in 1 m Höhe verlegt. Hierbei muss aber beachtet werden, dass eingesteckte elektrische Geräte auch eine Gefahr darstellen können wenn diese direkt auf dem Boden stehen.
Feuerwehrstromerzeuger zum Betrieb der Tauchpumpe nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit Fehlerstromschutzschalter
Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer