Unfälle mit radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz - Taschenkarte BfS

 

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Quellenangabe

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall, Bundesamt für Strahlenschutz

Stichwörter

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall KARTE 1

UNFÄLLE MIT RADIOAKTIVEN STOFFEN AM ARBEITSPLATZ

Ursache

Etwa in Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen oder bei industriellen Anwendungen: • Falsche Lagerung radioaktiver Quellen oder Substanzen • Versagen von Sicherungseinrichtungen für radioaktive Quellen und Substanzen • Missachtung von Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit den radioaktiven Stoffen

Was sind die Gefahren?

Faktoren

Mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: von keiner Beeinträchtigung bis hin zu schweren gesundheitlichen Schäden • Art des radioaktiven Materials: fest, flüssig, gasförmig, umschlossen oder offen? • Aufenthaltszeit: Aufenthaltsdauer betroffener Personen nahe der Strahlenquelle? Seit wann befindet sich radioaktives Material potenziell im Körper einer betroffenen Person? • Abstand: Wie nahe waren die betroffenen Personen der Strahlenquelle?

Was erwartet mich als Einsatzkraft? Durch den Unfall betroffene Personen können kontaminiert sein Evtl. durch radioaktive Stoffe kontaminierte Wunden Ersteintreffende Einsatzkräfte: Vorliegen einer radioaktiven Kontamination möglicherweise noch nicht bekannt Das genaue Ausmaß der Kontamination zu ermitteln, braucht Zeit Unsicherheit: Vorliegen radioaktiver Kontamination, die mit vorhandenen Messgeräten nicht nachgewiesen werden kann

Taschenkarten für den Radiologischen Notfall Copyright BfS, www.bfs.de/notfallschutz

Wie kann ich mich als Einsatzkraft schützen und was ist zu beachten? Gefahrenbereich absperren: Wenn die Dosisleistung größer ist als 25 Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) oder Kontamination vermutet wird Hinzuziehen von Fach- bzw. Spezialkräften für den Strahlenschutz (z. B. für die Bergung der Strahlenquelle) Rettung von verunfallten Personen aus dem Gefahrenbereich unter Schutzkleidung soweit möglich (Selbstschutz hat Vorrang) Tragen von Schutzausrüstung im Gefahrenbereich: mindestens FFPMaske und Nitrilhandschuhe, ggf. leichter Schutzanzug (Körperschutzform 2) Gefahrenbereich nur über eine Schleuse nach Kontaminationsmessung und ggf. Dekontamination verlassen Im Gefahrenbereich nicht essen, trinken, rauchen; keine Kosmetika Abstand halten: Strahlenquellen oder evtl. kontaminierte Gegenstände nicht berühren / bewegen / öffnen / transportieren Zeitkritische und lebensbedrohende Verletzungen: Person unverzüglich an Arzt, Ärztin oder Rettungsdienst übergeben (lebensrettende Maßnahmen haben absolute Priorität) Verletzung/gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Lebensgefahr: Kontamination der Person kontrollieren, kontaminierte Kleidung soweit möglich entfernen und ggf. verbleibende kontaminierte Stellen mit geeigneten Materialien bedecken. Danach Person an medizinisches Personal oder Rettungsdienst übergeben. Kontaminierte Wunden unverzüglich spülen und ärztlich behandeln lassen. Aufenthalt im Gefahrenbereich minimieren u. schriftl. dokumentieren Nach einem Einsatz: Wenn gesundheitliche Gefährdung durch Kontamination oder Strahlenbelastung nicht ausgeschlossen werden kann: Untersuchung durch ermächtigte*n Arzt/Ärztin.