siehe auch Störfallanlagen, Räumung und Evakuierung
nach: Warnung der Bevölkerung; Durchsagen über Hörfunk und Fernsehen, Runderlass des Innenministeriums Niedersachsen
(laufende) Nummer | |
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Stand | (Datum / Uhrzeit) |
Wer? | Welche Behörde gibt die Durchsage ab? |
Für Wen? | An welchen Bevölkerungskreis (Kreis-/Stadtgebiet oder Teile davon) richtet sich die Durchsage? |
Wann? | Wann sollen die mit der Durchsage erwarteten Handlungen eintreten — ggf. wann wird der Schaden eintreten? |
Was? | Welcher Art ist der entstandene oder zu erwartende Schaden? |
Welche Maßnahmen? | Welche Maßnahmen sind zu treffen? Welche Anweisungen der Behörde sollen an die Bevölkerung gegeben werden? |
Ständige Hinweise | „Lassen Sie die Rundfunkempfangsgeräte eingeschaltet und achten Sie auf weitere Durchsagen!“ „Verständigen Sie bitte auch Ihre Nachbarn!“ Gegebenenfalls Hinweis auf ein Bürgertelefon (verbunden mit dem Hinweis nicht die Notrufnummern zu blockieren) |
Art der Übertragung | Durchsage im Hörfunk und/oder im Fernsehen Schrifteinblendungen im Fernsehen (Lauftext)? Einstellung als Videotext-Tafel? |
Achtung: insbesondere ARD und ZDF senden bundesweit das gleiche Programm und sollten nur bei entsprechend großflächigen Lagen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden.
Vordruck zur Warnung der Bevölkerung nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalt