-  Beurteilen der Lage 
-  Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung, zum Beispiel festlegen von Einsatzschwerpunkten, bestimmen erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven, festlegen der Befehlsstelle 
-  Bestimmen und einweisen von Führungskräften, zum Beispiel Einsatzabschnittsleiterinnen oder Einsatzabschnittsleiter 
-  Ordnen des Schadengebietes, zum Beispiel 
-  Anordnen von Absperrmaßnahmen 
-  Festlegen und freihalten von An- und Abmarschwegen 
-  Zusammenarbeiten mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen 
-  Durchführen von Lagebesprechungen 
-  Erteilen der Befehle 
-  Beaufsichtigen und kontrollieren der Einsatzdurchführung 
-  Veranlassen von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung, zum Beispiel  Warnung- , Unterbringung,  Räumung-  und  Evakuierung- , Versorgung, Transport und Instandsetzung 
-  Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte, beim Ermitteln der Schadenursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und bei der Beweismittelsicherung