Bei sozialen Unruhen, Demonstrationen oder Großveranstaltungen, welche einen gewalttätigen Verlauf nehmen, können auch Einsatzmittel und Personal angegriffen werden, insbesondere wenn diese als Unterstützung von Polizeimaßnahmen angesehen werden.
Grundsatz bei Gefährdung von Einsatzkräften:
Kontaktaufnahme und Abstimmung aller Maßnahmen mit der Polizei, dennoch keine Einbeziehung in Polizeimaßnahmen (ggf. Amtshilfe ablehnen)
Aufstand, Aufstände, Demonstration, Demonstrationen, Unruhe, Unruhen