====== Tierkadaver ====== ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== * Zuständigkeit liegt in der Regel nicht bei der Feuerwehr, diese wird ggf. aber in [[allgemein:recht:amtshilfe|Amtshilfe]] tätig * bis zum Eintreffen des Zuständigen den Kadaver sichern, am Besten mit Plastikfolie abdecken * wird die Feuerwehr tätig, so sollte der Kadaver in einen Plastiksack verpackt werden. Dabei sind zum Schutz Untersuchungshandschuhe ("Latex-Handschuhe") zu tragen, bei großen Tieren evtl. auch ein [[cbrn:allgemein:koerperschutzformen|leichter CSA (Körperschutzform 2)]], Atemschutz ist aber nicht nötig. * bei großen Kadavern LKW oder Wechselladerfahrzeug mit Mulde anfordern * Bei Seuchenverdacht Verständigung des Amtstierarztes * Werden tote Wildtiere an Ort und Stelle belassen (z.B. im Wald), so sollten diese so mit Zweig, Laub, etc. bedeckt werden dass sie von der Bevölkerung nicht mehr erkennbar sind und somit keine weiteren Anrufe folgen. ===== Quellenangabe ===== * Abschnittsarbeit //Einsatzgrundlagen zu „Tier in Notlage“//, HBM Andreas Heinrich, Berliner Feuerwehr, 2006 * Abschnittsarbeit //Einsatz der Berliner Feuerwehr bei Notlagen von Tieren//, BOI-A Martin Kröber, Berliner Feuerwehr, 2006 ===== Stichwörter ===== Totes Tier