====== KUNSTSTOFFPRESSMISCHUNG, entzündbare Dämpfe abgebend - UN 3314 - Gefahrnr. 90 - ERICard-Nr. 9-06 - UN3314 ====== |Stoff | KUNSTSTOFFPRESSMISCHUNG, entzündbare Dämpfe abgebend | |UN-Nummer | 3314 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 90 | |ADR-Gefahrzettel | | |ADR-Klasse | 9 | |Klassifizierungscode | M3 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | III | |ERI-Card | 9-06 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Polymer, enthält entzündbare, flüssige Stoffe ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Leicht oder spontan entzündbar. * [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] über 60°C oder nicht entzündbar. ==== 2. Gefahren. ==== * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. * Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Umluftunabhängiger Atemschutz ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Mit dem Wind vorgehen. * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Lecks wenn möglich schließen. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Behälter mit Wasser kühlen. * Mit Sprühstrahl löschen * Nicht mit Vollstrahl löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33142105]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300