====== ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt - UN 3257 - Gefahrnr. 99 - ERICard-Nr. 9-08 - UN3257 ====== |Stoff | ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]], unter seinem [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] | |UN-Nummer | 3257 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 99 | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn:9.png?nolink&100}} | |ADR-Klasse | 9 | |Klassifizierungscode | M9 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | III | |ERI-Card | 9-08 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Stoff im erwärmten Zustand ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Leicht oder spontan entzündbar. * Sehr heißer Stoff. * Gefahr einer heftigen Reaktion bei Kontakt mit Wasser. * Die Flüssigkeit kann bei Brandeinwirkung brennen. ==== 2. Gefahren. ==== * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Umluftunabhängiger Atemschutz * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. * Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Mit dem Wind vorgehen. * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Lecks wenn möglich schließen. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Mit Sprühstrahl löschen * Nicht mit Vollstrahl löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Produkt abkühlen lassen, bevor mit der Bergung begonnen wird. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=32572025]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300