====== RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt - UN 2978 - Gefahrnr. 768 - ERICard-Nr. 7-05 - UN2978 ====== |Stoff | RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt | |UN-Nummer | 2978 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 768 | |ADR-Gefahrzettel | 7X+ {{:cbrn:6-1.png?nolink&100}} + {{:cbrn:8.png?nolink&100}} | |ADR-Klasse | 7 | |Klassifizierungscode | | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | | |ERI-Card | 7-05 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Radioaktiver Stoff (Uranhexafluorid) ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Das chemische Gefährdungspotential ist wesentlich größer als das radiologische. * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. * Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#dosisleistung|Dosisleistung]] an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: Kategorie I-WEISS: 0,005 mSv/h Kategorie II-GELB: 0,5 mSv/h Kategorie III-GELB: 2 mSv/h (bei Transporten unter ausschließlicher Verwendung: 10 mSv/h). ==== 2. Gefahren. ==== * Gefahr einer Kettenreaktion. * Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: nur für Versandstücke der Kategorien II-GELB und III-GELB. * Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken. * Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. * Entwickelt radioaktive, giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall. * Reaktion mit Wasser unter Bildung gefährlicher Gase. * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe * Personendosimeter und [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#dosisleistung|Dosisleistung]]smeßgerät ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * SOFORT FACHLEUTE HINZUZIEHEN. * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen. * [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]: Absperrung bei einer lokale gesetzliche [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#dosisleistung|Dosisleistung]] festlegen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. * Zuständige Behörden benachrichtigen. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren. * Lecks wenn möglich schließen. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Nicht mit Wasser oder [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] löschen. * Mit [[brand:allgemein:pulver|Pulver]] löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Behälter mit Wasser kühlen. Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben * Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. * Betroffene Personen aus dem [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] retten; die medizinische Versorgung hat Vorrang vor Maßnahmen des Strahlenschutzes. * Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden. * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]]. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Zur [[cbrn:allgemein:dekontamination:start|Dekontamination]] unbedingt [[cbrn:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]]. * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29781825]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300