====== METHANSULFONYLCHLORID - UN 3246 - Gefahrnr. 668 - ERICard-Nr. 6-38 - UN3246 ====== |Stoff | METHANSULFONYLCHLORID | |UN-Nummer | 3246 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 668 | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn:6-1.png?nolink&100}} + {{:cbrn:8.png?nolink&100}} | |ADR-Klasse | 6.1 | |Klassifizierungscode | TC1 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | I | |ERI-Card | 6-38 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Sehr giftiger Stoff, ätzend ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Entwickelt gefährliche Dämpfe. * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. * Sehr giftig bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt. * [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] über 60°C oder nicht entzündbar. ==== 2. Gefahren. ==== * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. * Entwickelt giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall. * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * [[cbrn:allgemein:koerperschutzformen#koerperschutz_form_3_chemikalienschutzanzug_csa|Chemikalienschutzanzug CSA-Vollschutz]] ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen. * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Lecks wenn möglich schließen. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. * Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen. * Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit mit alkoholbeständigem [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Behälter mit Wasser kühlen. * Mit Sprühstrahl löschen * Nicht mit Vollstrahl löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. * Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=32462015]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300