Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


cbrn:ericards:klasse_8:26831599

Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
cbrn:ericards:klasse_8:26831599 [02.03.2017 21:43] – ↷ Seite von gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:klasse_8:26831599 nach cbrn:ericards:klasse_8:26831599 verschoben christoph_ziehrcbrn:ericards:klasse_8:26831599 [23.06.2024 21:44] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
-====== AMMONIUMSULFID, LÖSUNG - UN 2683 - Gefahrnr. 86 - ERICard-Nr. 8-65 - UN2683 ======+====== AMMONIUMSULFID, LÖSUNG - UN 2683 - Gefahrnr. 836 - ERICard-Nr. 8-70 - UN2683  ======
 |Stoff | AMMONIUMSULFID, LÖSUNG   | |Stoff | AMMONIUMSULFID, LÖSUNG   |
 |UN-Nummer | 2683   | |UN-Nummer | 2683   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 86   | +|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 836   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:8.png?nolink&100}} + {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:3.png?nolink&100}} + {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:6-1.png?nolink&100}}    |+|ADR-Gefahrzettel |  {{:cbrn:8.png?nolink&100}} + {{:cbrn:3.png?nolink&100}} + {{:cbrn:6-1.png?nolink&100}}    |
 |ADR-Klasse | 8   | |ADR-Klasse | 8   |
 |Klassifizierungscode | CFT   | |Klassifizierungscode | CFT   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | II   | +|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | II   | 
-|ERI-Card | 8-65   |+|ERI-Card | 8-70   |
  
 ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ==== Unfall-Hilfeleistung ====
-===== Ätzender Stoff, giftig =====+===== ÄTZENDER ENTZÜNDBARER GIFTIGER STOFF =====
 ==== 1. Eigenschaften. ==== ==== 1. Eigenschaften. ====
   * Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.   * Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.
   * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.   * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
-  * Gefahr einer heftigen Reaktion bei Erhitzung oder Brand.+  * [[cbrn:allgemein:cbrn-lexikon:flammpunkt|Flammpunkt]] zwischen 23°C und 60°C (oder über 60°C; das Produkt wird oberhalb seines [[cbrn:allgemein:cbrn-lexikon:flammpunkt|Flammpunkt]]es befördert).
   * Kann mit Wasser oder brennbaren Stoffen reagieren.   * Kann mit Wasser oder brennbaren Stoffen reagieren.
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] über 60°C oder nicht entzündbar.+  * Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser.
 ==== 2. Gefahren. ==== ==== 2. Gefahren. ====
   * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.   * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
   * Entwickelt giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall.   * Entwickelt giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall.
 +  * Kann bei erhöhten Umgebungstemperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
   * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.   * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
   * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.   * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
 ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== ==== 3. Persönlicher Schutz. ====
-  * [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:koerperschutzformen#koerperschutz_form_3_chemikalienschutzanzug_csa|Chemikalienschutzanzug CSA-Vollschutz]]+  * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung) 
 +  * Umluftunabhängiger Atemschutz 
 +  * Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe 
 +  * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
 ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ====
 === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === === 4.1 Allgemeine Massnahmen. ===
-  * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. +  * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. 
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.+  * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]]s anlegen. 
 +  * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.
 === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. ===
   * Lecks wenn möglich schließen.   * Lecks wenn möglich schließen.
   * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.   * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
-  * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.+  * [[cbrn:geraete:ex-messgeraet|Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen]]. 
 +  * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. 
 +  * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken.
   * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.   * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
   * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.   * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). ===
   * Behälter mit Wasser kühlen.   * Behälter mit Wasser kühlen.
-  * Mit Sprühstrahl löschen+  * Mit alkoholbeständigem [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] löschen, sonst mit Sprühstrahl oder Pulver, danach mit [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken.
   * Nicht mit Vollstrahl löschen.   * Nicht mit Vollstrahl löschen.
   * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.   * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
Zeile 44: Zeile 51:
   * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.   * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
   * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.   * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 +  * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
   * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.   * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
 ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ====
 +  * Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
 +  * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[cbrn:chemisch:temperaturklasse|Temperaturklasse]] achten. Mindestens T3 !
   * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.   * Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
   * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.   * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
Zeile 54: Zeile 64:
   * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.   * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
 === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. ===
-  * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]].+  * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[cbrn:allgemein:tuis|Fachleute hinzuziehen]].
 ===== Quelle und Copyright ===== ===== Quelle und Copyright =====
  
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.+Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.
  
-Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=26831599]]+Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=26831599]]
  
-© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.+© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
  
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432+http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
  
cbrn/ericards/klasse_8/26831599.1488487438.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 21:43 von christoph_ziehr