cbrn:ericards:klasse_2:10530405
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- | ====== SCHWEFELWASSERSTOFF - UN 1053 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-14 - UN1053 ====== | + | ====== SCHWEFELWASSERSTOFF - UN 1053 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-14 - UN1053 |
|Stoff | SCHWEFELWASSERSTOFF | |Stoff | SCHWEFELWASSERSTOFF | ||
|UN-Nummer | 1053 | | |UN-Nummer | 1053 | | ||
|[[cbrn: | |[[cbrn: | ||
- | |ADR-Gefahrzettel | {{cbrn: | + | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn: |
|ADR-Klasse | 2 | | |ADR-Klasse | 2 | | ||
|Klassifizierungscode | 2TF | | |Klassifizierungscode | 2TF | | ||
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==== 2. Gefahren. ==== | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
* Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe. | * Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe. | ||
- | * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer giftigen und entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines [[cbrn: | + | * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer giftigen und entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines [[cbrn: |
* Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen. | * Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen. | ||
* Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | ||
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Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: | ||
- | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | + | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[https:// |
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cbrn/ericards/klasse_2/10530405.1488487534.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:45 von christoph_ziehr