Einsatzleiterwiki

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brand:bma:start

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 ==== Einsatzabschluss bei Fehlalarm ==== ==== Einsatzabschluss bei Fehlalarm ====
  
-  * Niemals eine(n) Melder(gruppe) selbst außer Betrieb nehmen (z.B. wenn der gleiche Melder innerhalb von 24h dreimal ohne Grund ausgelöst hat). Der Objektbetreiber muss dies selbst tun. Er ist darauf hinzuweisen dass er Ersatzmaßnahmen treffen muss. Dies geschieht am Besten unter Zeugen oder in schriftlicher Form, bei der der Betreiber die Belehrung gegenüber der Feuerwehr unterschreibt und diese das Schriftstück mitnimmt. 
   * Der Bereich des ausgelösten Melders wird immer von einer Führungskraft kontrolliert   * Der Bereich des ausgelösten Melders wird immer von einer Führungskraft kontrolliert
   * Lagemeldung mit Meldergruppe, Melder und Auslösegrund   * Lagemeldung mit Meldergruppe, Melder und Auslösegrund
   * Laufkarten zurücklegen nicht vergessen   * Laufkarten zurücklegen nicht vergessen
-  * ggf. ausgelösten Handfeuermelder zurücksetzen; entweder reicht ein Öffnen und Schließen des Gehäuses oder aber es muss ein kleiner Hebel im Gehäuse betätigt werden. Daraufhin erlischt die rote LED am Handfeuermelder und der Druckknopf springt wieder heraus. +  * ggf. ausgelösten Handfeuermelder zurücksetzen; entweder reicht ein Öffnen und Schließen des Gehäuses oder es muss ein Hebel im Gehäuse betätigt werden. Daraufhin erlischt die rote LED am Handfeuermelder und der Druckknopf springt wieder heraus. 
-  * BMZ zurückstellen. [[brand:bma:fat|FAT]] und [[brand:bma:fbf|FBF]] in Ausgangszustand zurückversetzen. Von der Feuerwehr gedrückte Tasten leuchten gelb und erlöschen wenn sie erneut gedrückt werden und sich dann wieder im Ausgangszustand befinden. Beim Verlassen darf nur die grüne LED **Betrieb**  am FAT und FBF leuchten (und am Hauptmelder, soweit vorhanden).+  * BMZ zurückstellen. [[brand:bma:fat|FAT]] und [[brand:bma:fbf|FBF]] in Ausgangszustand zurückversetzen. Von der Feuerwehr gedrückte Tasten leuchten gelb und erlöschen wenn sie erneut gedrückt werden und sich wieder im Ausgangszustand befinden. Beim Verlassen darf nur die grüne LED **Betrieb**  am FAT und FBF leuchten (und am Hauptmelder, soweit vorhanden).
   * Objekt so verlassen wie es vorgefunden wurde (beim Eintreffen abgeschlossene Türen die zwischenzeitlich geöffnet wurden wieder abschließen usw.)   * Objekt so verlassen wie es vorgefunden wurde (beim Eintreffen abgeschlossene Türen die zwischenzeitlich geöffnet wurden wieder abschließen usw.)
   * Objektschlüssel wieder in das [[brand:bma:fsd|FSD 3]] einschließen (detailliertere Erläuterung siehe verlinkte Seite). Lässt sich dieses auch nach mehrmaligem Neuauslösen der BMA mittels [[brand:bma:fse|FSE]] nicht verschließen, muss der Schlüssel persönlich dem Betreiber übergeben werden.   * Objektschlüssel wieder in das [[brand:bma:fsd|FSD 3]] einschließen (detailliertere Erläuterung siehe verlinkte Seite). Lässt sich dieses auch nach mehrmaligem Neuauslösen der BMA mittels [[brand:bma:fse|FSE]] nicht verschließen, muss der Schlüssel persönlich dem Betreiber übergeben werden.
   * Alarm in das Betriebsbuch eintragen (je nach örtlicher Regelung)   * Alarm in das Betriebsbuch eintragen (je nach örtlicher Regelung)
 +
 +==== Wenn sich die BMA nicht zurückstellen lässt ====
 +
 +  * gestörte Melder(gruppen) abschalten lassen, um die BMA zurückstellen zu können
 +    * teilweise durch Objektverantwortliche, Hausmeister, etc. möglich
 +    * evtl. auch durch einen Wachschutz aus der Ferne möglich - wenn kein kein Ansprechpartner vor Ort, lassen sich Kontaktdaten evtl. aus dem Feuerwehrplan oder von Aufklebern auf der technischen BMZ ermitteln
 +    * Abschaltung von Melder(gruppen) wird nicht durch die Feuerwehr durchgeführt! -> Haftung!
 +  * ist das Zurücksetzen der BMA weiterhin nicht möglich, so muss evtl. die Übertragungseinrichtung abgeschaltet werden (je nach örtlicher Regelung)
 +
 +==== Abschalten der Übertragungseinrichtung ====
 +
 +Die Übertragungseinrichtung muss z.B. abgeschaltet werden, wenn der gleiche Melder innerhalb von 24h dreimal ohne Grund ausgelöst hat (um weitere Fehlalarmierungen zu vermeiden) oder sich die BMA nicht zurückstellen lässt. Die genauen Kriterien sind örtlich unterschiedlich geregelt.
 +
 +Die Abschaltung muss dokumentiert werden und sollte von einem Objektverantwortlichen gegengezeichnet werden. Es muss ein Hinweis erfolgen, dass Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen (z.B. Bestreifen der nun ungeschützten Bereiche, dauerhafte Besetzung der BMZ, ...). Es ist außerdem die Leitstelle, sowie die zuständige Brandschutzdienststelle des Landkreises oder die Bauaufsicht (je nach örtlicher Regelung) über die Abschaltung zu informieren.
  
 ===== weitere Hinweise ===== ===== weitere Hinweise =====
brand/bma/start.txt · Zuletzt geändert: von christoph_ziehr