cbrn:ericards:klasse_5-2:31101924
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gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:klasse_5-2:31101924 [17.02.2014 20:57] – christoph_ziehr | cbrn:ericards:klasse_5-2:31101924 [02.03.2017 20:45] – ↷ Links angepasst weil Seiten im Wiki verschoben wurden christoph_ziehr | ||
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+ | ====== ORGANISCHES PEROXID TYP F, FEST - UN 3110 - Gefahrnr. 539 - ERICard-Nr. 5-35 - UN3110 ====== | ||
+ | |Stoff | ORGANISCHES PEROXID TYP F, FEST | | ||
+ | |UN-Nummer | 3110 | | ||
+ | |[[cbrn: | ||
+ | |ADR-Gefahrzettel | {{cbrn: | ||
+ | |ADR-Klasse | 5.2 | | ||
+ | |Klassifizierungscode | P1 | | ||
+ | |[[cbrn: | ||
+ | |ERI-Card | 5-35 | | ||
+ | |||
+ | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
+ | ===== Entzündbares organisches Peroxid ===== | ||
+ | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
+ | * Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege. | ||
+ | * Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen. | ||
+ | * [[cbrn: | ||
+ | * Brandfördernd | ||
+ | * Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion. | ||
+ | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
+ | * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. | ||
+ | * Einwirkung von Wärme, Licht, Erschütterung oder Kontakt mit anderen Chemikalien führt zu plötzlichem Druckanstieg oder Selbstentzündung. | ||
+ | * Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. | ||
+ | * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. | ||
+ | * Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen. | ||
+ | * Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird. | ||
+ | * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. | ||
+ | * Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. [[cbrn: | ||
+ | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
+ | * Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, | ||
+ | * Umluftunabhängiger Atemschutz | ||
+ | * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. | ||
+ | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
+ | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
+ | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
+ | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | ||
+ | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[cbrn: | ||
+ | * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn: | ||
+ | * Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden. | ||
+ | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
+ | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
+ | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
+ | * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | ||
+ | * Falls der Stoff flüssig ist, auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen. | ||
+ | * Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken. | ||
+ | * Zur Leckabdichtung keine Stopfen/ | ||
+ | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
+ | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
+ | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
+ | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
+ | * Mit Vollstrahl löschen. | ||
+ | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
+ | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
+ | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
+ | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
+ | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | ||
+ | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
+ | * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. | ||
+ | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
+ | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn: | ||
+ | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
+ | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
+ | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | ||
+ | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
+ | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
+ | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
+ | * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. | ||
+ | * Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung [[cbrn: | ||
+ | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
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+ | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: | ||
+ | |||
+ | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
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+ | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | ||
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+ | Web http:// | ||
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