cbrn:ericards:klasse_2:25341497
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+ | ====== METHYLCHLORSILAN - UN 2534 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-29 - UN2534 ====== | ||
+ | |Stoff | METHYLCHLORSILAN | ||
+ | |UN-Nummer | 2534 | | ||
+ | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | |ADR-Gefahrzettel | {{: | ||
+ | |ADR-Klasse | 2 | | ||
+ | |Klassifizierungscode | 2TFC | | ||
+ | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | |ERI-Card | 2-29 | | ||
+ | |||
+ | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
+ | ===== Verflüssigtes Gas, entzündbar und giftig ===== | ||
+ | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
+ | * Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. | ||
+ | * Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische. | ||
+ | * Giftig bei Einatmen oder Hautkontakt | ||
+ | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
+ | * Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe. | ||
+ | * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer giftigen und entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | * Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen. | ||
+ | * Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. | ||
+ | * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | ||
+ | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
+ | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | * Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen | ||
+ | * Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder | ||
+ | * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. | ||
+ | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
+ | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
+ | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. | ||
+ | * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein: | ||
+ | * Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | * Personen auffordern, Kellerräume, | ||
+ | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
+ | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
+ | * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. | ||
+ | * [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. | ||
+ | * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen. | ||
+ | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
+ | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
+ | * Um die Gefährdung durch zündfähige und giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit [[brand: | ||
+ | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
+ | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
+ | * Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren. | ||
+ | * Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig. | ||
+ | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | ||
+ | * Mit Sprühstrahl oder [[brand: | ||
+ | * Nicht mit Vollstrahl löschen. | ||
+ | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
+ | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
+ | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
+ | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
+ | * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. | ||
+ | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
+ | * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. | ||
+ | * Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. | ||
+ | * Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen. | ||
+ | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
+ | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
+ | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
+ | * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. | ||
+ | * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. | ||
+ | * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. | ||
+ | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
+ | * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
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+ | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
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+ | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
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+ | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | ||
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+ | Web http:// | ||
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