cbrn:ericards:klasse_2:10210383
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Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== 1-CHLOR-1, | ||
+ | |Stoff | 1-CHLOR-1, | ||
+ | |UN-Nummer | 1021 | | ||
+ | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | |ADR-Gefahrzettel | {{: | ||
+ | |ADR-Klasse | 2 | | ||
+ | |Klassifizierungscode | 2A | | ||
+ | |[[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | |ERI-Card | 2-52 | | ||
+ | |||
+ | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
+ | ===== Verflüssigtes Gas, nicht entzündbar ===== | ||
+ | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
+ | * Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung! | ||
+ | * Nicht entzündbar | ||
+ | * Das Gas ist viel schwerer als Luft. | ||
+ | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
+ | * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. | ||
+ | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
+ | * Umluftunabhängiger Atemschutz | ||
+ | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
+ | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
+ | * Mit dem Wind vorgehen. | ||
+ | * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein: | ||
+ | * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | * Personen auffordern, Kellerräume, | ||
+ | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
+ | * Lecks wenn möglich schließen. | ||
+ | * Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. | ||
+ | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. | ||
+ | * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. | ||
+ | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
+ | * Behälter mit Wasser kühlen. | ||
+ | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | ||
+ | * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. | ||
+ | * Aus Umweltschutzgründen [[brand: | ||
+ | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
+ | * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. | ||
+ | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
+ | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
+ | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
+ | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
+ | * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, | ||
+ | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
+ | * Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. | ||
+ | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
+ | |||
+ | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | ||
+ | |||
+ | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
+ | |||
+ | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | ||
+ | |||
+ | Web http:// | ||
cbrn/ericards/klasse_2/10210383.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:37 von 127.0.0.1