cbrn:ericards:klasse_1:03890253
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+ | ====== TRINITROTOLUEN (TNT) IN MISCHUNG MIT TRINITROBENZEN UND HEXANITROSTILBEN - UN 0389 - Gefahrnr. | ||
+ | |Stoff | TRINITROTOLUEN (TNT) IN MISCHUNG MIT TRINITROBENZEN UND HEXANITROSTILBEN | ||
+ | |UN-Nummer | 0389 | | ||
+ | |[[cbrn: | ||
+ | |ADR-Gefahrzettel | {{cbrn: | ||
+ | |ADR-Klasse | 1 | | ||
+ | |Klassifizierungscode | 1.1D | | ||
+ | |[[cbrn: | ||
+ | |ERI-Card | 1-01 | | ||
+ | |||
+ | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== | ||
+ | ===== Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände mit der Gefahr einer Massenexplosion (Unterklasse 1.1) ===== | ||
+ | ==== 1. Eigenschaften. ==== | ||
+ | * Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition). | ||
+ | * Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben. | ||
+ | ==== 2. Gefahren. ==== | ||
+ | * Gefahr einer Massenexplosion. Bei starker Erwärmung oder Brand wird die gesamte Ladung nahezu vollständig erfaßt. | ||
+ | * Splittergefahr: | ||
+ | * Gefahr einer Explosion mit Stoßwelle | ||
+ | * Heftige Explosion mit Stoßwelle, die in einem Gebiet von mehreren hundert Metern um die Schadensstelle schwere Schäden verursachen kann, besonders an Glasscheiben. | ||
+ | * Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln. | ||
+ | ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== | ||
+ | * Umluftunabhängiger Atemschutz | ||
+ | ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== | ||
+ | === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === | ||
+ | * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben. | ||
+ | * Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen. | ||
+ | * Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den [[cbrn: | ||
+ | * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn: | ||
+ | * Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN! | ||
+ | * Zuständige Behörden benachrichtigen. | ||
+ | === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === | ||
+ | * KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort [[cbrn: | ||
+ | * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen. | ||
+ | === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === | ||
+ | * KEINE MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG! Feuer brennen lassen! | ||
+ | * Nur wenn der Ladungsbereich noch nicht vom Feuer erfaßt ist: Brand mit allen verfügbaren Löschmitteln bekämpfen. | ||
+ | * Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. | ||
+ | * [[cbrn: | ||
+ | * [[cbrn: | ||
+ | * [[cbrn: | ||
+ | ==== 5. Erste Hilfe. ==== | ||
+ | * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. | ||
+ | * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. | ||
+ | ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== | ||
+ | * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn: | ||
+ | ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== | ||
+ | === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === | ||
+ | * Zur [[cbrn: | ||
+ | === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === | ||
+ | * Vor Verlassen der Einsatzstelle [[cbrn: | ||
+ | ===== Quelle und Copyright ===== | ||
+ | |||
+ | Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn: | ||
+ | |||
+ | Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http:// | ||
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+ | © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017. | ||
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+ | Web http:// | ||
cbrn/ericards/klasse_1/03890253.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:37 von 127.0.0.1