cbrn:atomar:dosisrichtwerte
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* **100 mSv** Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausbreitung pro Einsatz und Jahr | * **100 mSv** Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausbreitung pro Einsatz und Jahr | ||
* **250 mSv** Rettung von Menschenleben, | * **250 mSv** Rettung von Menschenleben, | ||
- | * **1 mSv** Übung und Ausbildung pro Jahr | ||
Da es sich um Dosis**richt**werte handelt, kann in begründeten Ausnahmefällen auch eine angemessene Überschreitung der maximalen Personendosis von 250 mSv erfolgen, um das Einsatzziel zu erreichen. Dafür ist die Beurteilung durch eine fachkundige Person nötig, die dies als unverzichtbar und vertretbar ansieht. Den betroffenen Einsatzkräften ist dies mitzuteilen. | Da es sich um Dosis**richt**werte handelt, kann in begründeten Ausnahmefällen auch eine angemessene Überschreitung der maximalen Personendosis von 250 mSv erfolgen, um das Einsatzziel zu erreichen. Dafür ist die Beurteilung durch eine fachkundige Person nötig, die dies als unverzichtbar und vertretbar ansieht. Den betroffenen Einsatzkräften ist dies mitzuteilen. | ||
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+ | Für Übung und Ausbildung ist die Aufnahme einer Dosis von **1 mSv** pro Jahr gestattet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Richt-, sondern um einen Grenzwert. Dieser darf nicht überschritten werden. | ||
==== besondere Gefahren ==== | ==== besondere Gefahren ==== |
cbrn/atomar/dosisrichtwerte.txt · Zuletzt geändert: 05.06.2022 19:09 von christoph_ziehr