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AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte kleiner als 0,880 bei 15 °C, mit mehr als 35 %, aber höchstens 50 % Ammoniak - UN 2073 - Gefahrnr. 20 - ERICard-Nr. 2-57 - UN2073
Stoff | AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte kleiner als 0,880 bei 15 °C, mit mehr als 35 %, aber höchstens 50 % Ammoniak |
UN-Nummer | 2073 |
Gefahrnummer | 20 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 2 |
Klassifizierungscode | 4A |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 2-57 |
Unfall-Hilfeleistung
Verdichtetes Gas, erstickend
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
- Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
- Nicht entzündbar
2. Gefahren.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von Gas.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
- Kann sich bei Erwärmung oder Brandeinwirkung zersetzen, wobei reizende Dämpfe entstehen.
- Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen.
3. Persönlicher Schutz.
- Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
- Umluftunabhängiger Atemschutz
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Falls Fachberater nicht verfügbar, ausgetretenen Stoff verdampfen lassen. Wenn Personen nicht gefährdet werden, Verdampfung mit Sprühstrahl beschleunigen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=20731195
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.
Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432
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