Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


cbrn:ericards:klasse_2:19701113

Auf dieser Seite sehen Sie die schreibgeschützte und geprüfte Version eines Artikels aus dem Einsatzleiterwiki-Projekt. Wenn Sie einen Artikel bearbeiten bzw. am Projekt aktiv mitarbeiten möchten, so besuchen Sie bitte das bearbeitbare Wiki. Für weitere Informationen zum Projekt allgemein rufen Sie bitte diese Seite auf.

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
cbrn:ericards:klasse_2:19701113 [02.03.2017 20:40] – ↷ Seite von gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:klasse_2:19701113 nach cbrn:ericards:klasse_2:19701113 verschoben christoph_ziehrcbrn:ericards:klasse_2:19701113 [13.11.2019 20:50] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
-====== KRYPTON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG - UN 1970 - Gefahrnr. 22 - ERICard-Nr. 2-49 - UN1970 ======+====== KRYPTON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG - UN 1970 - Gefahrnr. 22 - ERICard-Nr. 2-49 - UN1970  ======
 |Stoff | KRYPTON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG   | |Stoff | KRYPTON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG   |
 |UN-Nummer | 1970   | |UN-Nummer | 1970   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 22   | +|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 22   | 
-|ADR-Gefahrzettel |  {{:gefaehrliche_stoffe_gueter:2-2.png?nolink&100}}    |+|ADR-Gefahrzettel |  {{:cbrn:2-2.png?nolink&100}}    |
 |ADR-Klasse | 2   | |ADR-Klasse | 2   |
 |Klassifizierungscode | 3A   | |Klassifizierungscode | 3A   |
-|[[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    |+|[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] |    |
 |ERI-Card | 2-49   | |ERI-Card | 2-49   |
  
Zeile 16: Zeile 16:
   * Nicht entzündbar   * Nicht entzündbar
 ==== 2. Gefahren. ==== ==== 2. Gefahren. ====
-  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]).+  * Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#bleve|BLEVE]]).
   * Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.   * Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.
   * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.   * Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
Zeile 25: Zeile 25:
   * Mit dem Wind vorgehen.   * Mit dem Wind vorgehen.
   * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen.   * Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. [[allgemein:evakuierung|Evakuierung von Personen]] erwägen.
-  * Zahl der Einsatzkräfte im [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.+  * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken.
   * Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.   * Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
 === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. ===
Zeile 40: Zeile 40:
   * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.   * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ====
-  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].+  * Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort [[cbrn:allgemein:tuis|Fachberater hinzuziehen]].
 ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ====
 === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. ===
   * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.   * Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.
 === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. ===
-  * Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 
 ===== Quelle und Copyright ===== ===== Quelle und Copyright =====
  
-Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[gefaehrliche_stoffe_gueter:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.+Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis.
  
 Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19701113]] Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19701113]]
  
-© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.+© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.
  
-Web http://www.cefic.org - Email [[fjo@cefic.be]] - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432+http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
  
cbrn/ericards/klasse_2/19701113.1488487227.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:40 von christoph_ziehr