allgemeine_hilfe:person_unter_zug
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Person unter Zug
siehe auch eisenbahn
zu treffende Maßnahmen
- Notfallmanager verständigen wenn noch nicht durch Leitstelle erfolgt
- Bahnverkehr einstellen und Fahrleitung freischalten lassen
ggf. werden Nachbargleisen von anderen Eisenbahnbetreibern betrieben- Sperrung von „normalen“ DB-Strecken und S-Bahn-Strecken muss seperat erfolgen
- evtl. auch komplett anderer Gleisbetreiber
- Betreuung von Augenzeugen, ggf. auch rettungsdienstliche Versorgung für diese nötig
- Lokführer befragen, je nach psychischem Zustand
- Betreuung/Information von Passagieren im Zug
- evtl. Verletzte durch Notbremsung
- besonders im Sommer/Winter: Heizung/Klimaanlage funktioniert nicht bei abgeschalteter Fahrspannung
- ggf. Bildung von Einsatzabschnitten
- ggf. Leiche abdecken um Einsatzkräfte und Passanten vor dem Anblick zu schützen
besondere Gefahren
- lange Bremswege von Schienenfahrzeuge
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Zuständigkeit auf Bahnanlagen liegt bei der Bundespolizei
- Unfallaufnahme durch Kripo, danach evtl. Amtshilfe bei Leichenbergung
Quellenangabe
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
Stichwörter
Bahn, S-Bahn
allgemeine_hilfe/person_unter_zug.1381952509.txt.gz · Zuletzt geändert: 16.10.2013 19:41 von christoph_ziehr
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