====== DICHLORPROPENE - UN 2047 - Gefahrnr. 30 - ERICard-Nr. 3-02 - UN2047 ====== |Stoff | DICHLORPROPENE | |UN-Nummer | 2047 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:liste_der_gefahr-nummern|Gefahrnummer]] | 30 | |ADR-Gefahrzettel | {{:cbrn:3.png?nolink&100}} | |ADR-Klasse | 3 | |Klassifizierungscode | F1 | |[[cbrn:allgemein:kennzeichnung:verpackungsgruppen|Verpackungsgruppe]] | III | |ERI-Card | 3-02 | ==== Unfall-Hilfeleistung ==== ===== Entzündbarer flüssiger Stoff ===== ==== 1. Eigenschaften. ==== * Gefährlich für Augen und Atemwege. * [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]] zwischen 23°C und 60°C (oder über 60°C; das Produkt wird oberhalb seines [[cbrn:allgemein:begriffsklaerungen#flammpunkt|Flammpunkt]]es befördert). * Selbsterhitzungsfähig * Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser. ==== 2. Gefahren. ==== * Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. * Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. * Kann bei erhöhten Umgebungstemperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. * Neigt zu plötzlicher Entzündung. * Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. ==== 3. Persönlicher Schutz. ==== * Umluftunabhängiger Atemschutz * Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. * Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen. ==== 4. Einsatz-Massnahmen. ==== === 4.1 Allgemeine Massnahmen. === * Mit dem Wind vorgehen. * Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. * Zahl der Einsatzkräfte im [[cbrn:allgemein:gefahrenbereich|Gefahrenbereich]] beschränken. === 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. === * Lecks wenn möglich schließen. * Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. * [[cbrn:geraete:ex-messgeraet|Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen]]. * Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. * Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken. * Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. * Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. === 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). === * Behälter mit Wasser kühlen. * Mit alkoholbeständigem [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] löschen, sonst mit Sprühstrahl oder Pulver, danach mit [[brand:allgemein:schaum|Schaum]] abdecken. * Nicht mit Vollstrahl löschen. * Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. * Aus Umweltschutzgründen [[brand:allgemein:loeschwasserrueckhaltung|Löschmittel zurückhalten]]. ==== 5. Erste Hilfe. ==== * Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. * Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. * Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. * Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. ==== 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. ==== * Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten. * Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete [[cbrn:chemisch:temperaturklasse|Temperaturklasse]] achten. Mindestens T3 ! * Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen. * Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. ==== 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. ==== === 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. === * Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. * Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. * Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. === 7.2 Reinigung der Ausrüstung. === ===== Quelle und Copyright ===== Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der [[cbrn:ericards:start#allgemeine_hinweise|ERI-Card Übersichtsseite]] zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: [[http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=20471178]] © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300